Betroffene des Facebook-Datenlecks von 2021 können bis Ende des Jahres Schadensersatzforderungen stellen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Nutzer auch ohne konkreten Schaden Anspruch auf Entschädigung haben. Der Betrag dürfte sich jedoch voraussichtlich um die 100 Euro bewegen. Stiftung Warentest bietet ein Musterschreiben an, das von den Betroffenen ausgefüllt und per Einschreiben an Meta geschickt werden sollte.
Wie bei golem.de zu lesen ist, kann eine Überprüfung der Betroffenheit auf „haveibeenpwned.com“ erfolgen. Sollte es infolge des Datenlecks zu Belästigungen, wie etwa unaufgeforderten Anrufen gekommen sein, können eventuell auch höhere Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. In vergleichbaren Fällen wurden bereits Entschädigungen zwischen 500 und 3.000 Euro zugesprochen. Sollte Meta eine Forderung nicht anerkennen, könnte es ratsam sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf solche Fälle spezialisiert ist.
Webseite der Stiftung Warentest mit dem Musterschreiben
https://www.test.de/Facebook-Datenpanne-Schmerzensgeld-nach-Hacker-Erfolg-5933730-0
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