Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das größte digitale Projekt im deutschen Gesundheitswesen. Sie wird künftig als zentraler Speicherort für medizinische Befunde, Diagnosen und Labordaten dienen und wird von den Krankenkassen über eine App bereitgestellt. Wenn Versicherte keinen Widerspruch einlegen, wird die ePA automatisch angelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt das Ziel, dass bis zu 80 Prozent aller Krankenversicherten die ePA aktiv nutzen. Langfristig sollen dadurch unnötige Untersuchungen reduziert und die Kosten gesenkt werden. Der zunächst geplante Startzeitpunkt zur bundesweiten Einführung im Februar wurde jedoch verschoben. Die Einführung soll nun nach erfolgreicher Testphase in Modellregionen zum 15. Januar 2025 erfolgen.
Eine Umfrage zeigt, dass viele Ärzte Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Bürokratie und möglicher IT-Ausfälle äußern. Die technischen Herausforderungen, insbesondere die fehlerhafte Telematikinfrastruktur (TI), stellen ein großes Problem dar. Immer wieder berichten Praxen von Störungen, die den Praxisalltag stark beeinträchtigen und behindern. Auch die Einführung des E-Rezepts und der eAU hat in vielen Praxen Verzögerungen und Probleme mit sich gebracht. Besonders besorgt sind Ärzte über die komplizierte Integration der ePA in den Praxisalltag. In der Vergangenheit traten immer wieder datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Probleme im Zusammenhang mit der ePA auf.
Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA
Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf
Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.
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