Fleetback, BMW und die DSGVO: Wenn Datenschutzprobleme auftauchen

Die Digitalisierung in Autohäusern birgt Risiken für den Datenschutz. Am Beispiel von Fleetback, einem digitalen Service den BMW zur Kundenkommunikation einsetzt, zeigt sich, wie problematisch die Datenverwaltung sein kann. Ein Leser des Blogs borncity.com erhielt, seiner Aussage nach, fälschlicherweise Benachrichtigungen mit fremden Fahrzeugdaten, obwohl er das betroffene Leasingfahrzeug vor Jahren an BMW zurückgegeben hatte.

Wie bei dem Blog zu lesen war, entstand der Datenschutzverstoß, weil Kundendaten nicht DSGVO-konform gelöscht wurden. Durch derart fehlerhafte Datensätze könnten unbefugte Personen sogar Aufträge an Werkstätten erteilen. Die Verantwortlichkeit liegt bei den Autohäusern, die Datenschutzanforderungen immer wieder vernachlässigen und damit die Rechte ihrer Kunden missachten. Der Vorfall verdeutlicht, wie dringend Datenschutzrichtlinien beachtet und Mitarbeiter geschult werden müssen, um derartige Verstöße sowie die damit verbundenen Bußgelder zu vermeiden.

Der Betroffene hatte zunächst in Betracht gezogen, den Vorfall der hessischen Datenschutzbehörde zu melden. Ob er diesen Schritt tatsächlich unternommen hat und ob es in diesem Zusammenhang zu einer Anzeige und einem Bußgeld gekommen ist, bleibt im Artikel leider unklar.

Unternehmen sollten Kundendaten grundsätzlich datenschutzkonform verarbeiten und hinzugezogene Dienstleister sorgfältig auswählen, da sie gemäß der DSGVO für die Handlungen dieser Auftragsverarbeiter verantwortlich sind. Bevor der erste Datensatz übermittelt wird, muss daher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit klar definierten Vorgaben abgeschlossen werden.

Quelle:
https://www.borncity.com/blog/2024/05/09/dsgvo-falle-fleetback-wenn-du-die-falsche-benachrichtigung-bekommst

 

 

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