Elektronische Patientenakte 3.0: Versicherte sind sich der Folgen nicht bewusst

Die neue Version der elektronischen Patientenakte (ePA 3.0) ist von vielen Unklarheiten umgeben, was insbesondere den Starttermin betrifft. Bei einer Veranstaltung der Freien Ärzteschaft in Berlin wurde die ePA als nicht funktionsfähig kritisiert, obwohl sie für 70 Millionen Patienten, als Zwangsmaßnahme durch unterstellte Einwilligung, vorgesehen ist. Auch das Thema Datenschutz sorgt für Bedenken: Apotheken und zunehmend auch Versandapotheken können auf weitreichende Patienteninformationen zugreifen. Ärzte stehen vor neuen Haftungsfragen, besonders in Bezug auf die Dokumente in der ePA und deren Rolle vor Gericht.

Ein weiteres Problem ist die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und Schweigepflicht als Berufsgeheimnisträger (203 StGB), die laut Kritikern und Datenschutzexperten durch die ePA gefährdet wird. Der Vertrauensvorschuss, der in die ePA gesetzt wird, basiert auf der Hoffnung, dass durch die gesammelten Daten Mehrwerte entstehen. Jedoch gibt es keine belegbaren gesundheitlichen Vorteile der ePA, während die Risiken zunehmend in den Fokus geraten.

Die Debatte darüber wird nach Ansicht vieler Beteiligter nicht ausreichend geführt und wird sogar tabuisiert. Kritik wird auch an der Frage der unnötigen Doppeluntersuchungen geübt, die trotz der ePA nicht immer vermieden werden können.

Quelle:
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-3-0-Versicherte-wissen-nicht-was-auf-sie-zukommt-10184211.html

 

Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA

Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf

Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.

 

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