Ab 2025 wird in Deutschland der digitale Impfpass als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) eingeführt. Bürger, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten diese automatisch, können jedoch widersprechen. Die ePA speichert persönliche Gesundheitsdaten zentral und digital, was den Zugriff auf Impfdaten und deren Verwaltung erleichtert. Es wird ebenfalls diskutiert, diese Daten, vorgeblich anonymisiert, für andere Stellen und sogar für Industrie und Wirtschaft bereitzustellen.
Dadurch dürfte es für Behörden deutlich einfacher werden, per Knopfdruck nachzuvollziehen, welche Personen welche Impfungen erhalten haben – eine heikle Entwicklung, insbesondere angesichts der Tatsache, dass vor wenigen Jahren grundlegende Rechte teils rechtswidrig von Impfungen abhängig gemacht wurden.
Datenschützer haben bereits größte Bedenken geäußert, doch der Kurs zur „Digitalisierung“ des Gesundheitssystems wird fortgeführt. Im Vergleich zu Österreich, wo ein Rücktritt nicht möglich ist, besteht in Deutschland eine Widerspruchsmöglichkeit.
Privatversicherte müssen explizit zustimmen, um eine ePA zu erhalten. Die EU strebt eine einheitliche Digitalisierung im Gesundheitsbereich bis 2030 an.
Quelle:
https://tkp.at/2024/12/04/deutschland-rollt-2025-eimpfpass-aus
Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA
Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf
Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.
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