Missbrauch von Nutzerdaten zu Werbezwecken | 900.000 EUR Bußgeld

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit führte Prüfungen bei mehreren Unternehmen in der Stadt Hamburg durch. Dabei wurde festgestellt, dass einer der Dienstleister bis Mitte November 2023 eine sechsstellige Anzahl an Datensätzen gespeichert hatte, die ausschließlich personenbezogene Daten enthielten.

Ein Teil dieser Daten war sogar fünf Jahre über das Ende der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist hinaus gespeichert, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage zu haben. Laut dem HmbBfDI räumte das Unternehmen die Ordnungswidrigkeit ein, zahlte das verhängte Bußgeld und kooperierte mit dem Beauftragten, um das Versäumnis zu korrigieren.

Dieser Vorfall unterstreicht eindrucksvoll, wie entscheidend die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben ist. Gleichzeitig zeigt er, wie leicht sich solche Verstöße durch die frühzeitige Einbindung eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten vermeiden lassen.

Quelle und Details:
https://it-news-blog.com/?p=2521

Was ist eine Löschkonzept
https://www.tec4net.com/web/2024/11/18/30869

 

 

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