Ryanair nötigt Kunden zu rechtlich fragwürdigen Gesichtserkennungsverfahren

Ryanair nötigt Kunden dazu, ein dauerhaftes Benutzerkonto zu erstellen, um Flüge zu buchen – eine Praxis, die gegen die DSGVO-Grundsätze der Datenminimierung verstößt. Darüber hinaus wird in einem unangemessenen Verifizierungsprozess gefordert, biometrische Daten mittels Gesichtscan zu übermitteln. Alternativ können Kunden eine handschriftliche Signatur und eine Ausweiskopie einreichen, was ebenfalls äußerst Fragwürdig ist.

Datenschutzexperten kritisieren, dass Ryanair durch sein Vorgehen Datenschutzrechte missachtet und Kundendaten rechtswidrig abnötigt und verarbeitet. Ziel scheint es zu sein, Daten in unzulässigem Umfang zu erfassen und Drittanbieter auszugrenzen, wobei die Privatsphäre der Kunden geopfert wird.

Eine Beschwerde wurde bei der italienischen Datenschutzbehörde eingereicht und es drohen hoffentlich hohe Strafen. Wie verantwortungsvoll insbesondere große Unternehmen mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden umgehen, lässt sich oft an den verhängten Bußgeldern im Bereich Datenschutz erkennen.

Quelle:
https://noyb.eu/de/want-book-ryanair-flight-prepare-face-scan

Bußgelder:
https://it-news-blog.com/?cat=370

 

 

Wir sind Experten für Datenschutz und IT-Sicherheit

Profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Website und digitalen Dienste datenschutzkonform zu gestalten um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich praxisnahe Beratung zur Umsetzung der DSGVO und Normen wie ISO 27001, PCI-DSS oder TISAX.

Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen – tec4net GmbH


www.tec4net.comwww.it-news-blog.comwww.it-sachverstand.infowww.datenschutz-muenchen.com

 

Alle unsere NEWS -> http://news.tec4net.com