Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände künftig Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen können. Dieser jahrelange Streit über Facebooks „App-Zentrum“ stärkt den digitalen Verbraucherschutz und betrifft einen Verstoß gegen EU-Datenschutzvorgaben. Meta (ehemals Facebook) gab Nutzerdaten ohne ausreichende Information an Dritte weiter, was einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und durfte gemäß dem Urteil handeln. Der Fall geht auf 2012 zurück, als Facebook ein „App-Zentrum“ betrieb, in dem Nutzer kostenlose Online-Spiele spielten. Beim Klicken auf den Button „Sofort spielen“ wurden nicht nur Inhalte, sondern auch sensible Daten wie E-Mail-Adressen und Statusmeldungen ohne präzise Information weitergegeben.
Ein Hinweis auf die Weitergabe „allgemeiner Informationen“ genügte nicht. Laut DSGVO müssen Nutzer detailliert über die Art der Daten und deren Nutzung informiert werden, um eine informierte Einwilligung zu erhalten. 2014 verurteilte das Landgericht Berlin Facebook zur Unterlassung. Der EuGH bestätigte 2022, dass auch Verbraucherschutzverbände ohne ausdrückliche Beauftragung von Nutzern klagen können. Der BGH bestätigte dieses Urteil und stärkt damit die Rechte der Verbraucher im digitalen Bereich.
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