Neue App der EU zum „Altersnachweis“ steht in massiver Kritik. Mehrere Analysen zeigen aus Sicht der IT-Sicherheit erhebliche Schwachstellen. So gelang es, die Anwendung innerhalb weniger Minuten zu kompromittieren, da sensible Daten ungeschützt auf dem Smartphone gespeichert waren.
Auch weitergehende Untersuchungen bestätigen diese Ergebnisse. Demnach lassen sich biometrische Schutzmechanismen umgehen, sodass ein Zugriff auf die App ohne PIN oder Authentifizierung möglich ist. Dadurch könnte beispielsweise eine andere Person das Gerät nutzen, um sich unberechtigt als volljährig auszugeben. Ebenso besteht das Risiko, dass die Identität des eigentlichen Nutzers übernommen und missbräuchlich verwendet wird.
Die Europäische Kommission weist die belegbaren Vorwürfe zurück und betont, dass lediglich eine frühe Testversion untersucht worden sei. Die bekannten Sicherheitsprobleme seien in neueren Versionen bereits behoben worden. Ähnliche Probleme und Verhalten kennen wir von der elektronischen Patientenakte.
Aus Sicht des Datenschutzes und der IT-Sicherheit wird zudem kritisch angemerkt, dass bereits der veröffentlichte Quellcode nicht den erforderlichen Cybersicherheitsstandards nach Stand der Technik entspricht. Ein vorschneller Einsatz solcher Anwendungen kann das Vertrauen in digitale Identitätslösungen nachhaltig beeinträchtigen.
Darüber hinaus ist die vorgebliche Zielsetzung dieses EU-Systems kritisch zu hinterfragen. Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass der verpflichtende Altersnachweis weit über den vorgeblichen Jugendschutz hinausgeht und eigentlich als Instrument zur umfassenden Überwachung, Kontrolle und Zugangsbeschränkung des Internetzugangs dient.
Dahinter steht anscheinend das Bestreben, unliebsame Meinungen leichter identifizieren, verfolgen und unterdrücken zu können. Solche Maßnahmen stellen eine ernste Gefahr für die Meinungsfreiheit und den freien Informationsfluss dar – beides unverzichtbare Grundpfeiler einer freien demokratischen Gesellschaftsordnung.
Derartiges fragwürdiges verhalten der EU zeigt sich bereits im Umgang mit unliebsamen Journalisten und kritischen Stimmen wie dem ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud, der sich mit fundierten Analysen zum Ukraine-Konflikt zu Wort gemeldet hat.
Artikel 5 GG Abs. 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Der Artikel steht unter der Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG und gilt auch unabhängig vom Alter einer Person.
EU-Sanktionen gegen Journalisten ohne richterlichen Beschluss
https://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=133285
Behörden sperren Konten von Journalisten-Ehefrau
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-li.10027407
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