Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zum Cyber Resilience Act (CRA) veröffentlicht, um Unternehmen, Herstellern und Softwareentwicklern die Umsetzung der neuen Cybersicherheitsvorgaben zu erleichtern. Der CRA gilt bereits seit Ende 2024 und legt europaweit einheitliche Mindestanforderungen für die Sicherheit digitaler Produkte über deren gesamten Lebenszyklus fest. Der Leitfaden erläutert unter anderem, welche Produkte betroffen sind, wie Risikoanalysen und Meldepflichten umzusetzen sind und wann Softwareänderungen als wesentlich gelten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Open-Source-Software. Nach Angaben der Kommission fällt frei verfügbare Open-Source-Software grundsätzlich nicht unter den CRA, solange sie nicht kommerziell vermarktet wird. Kostenpflichtige Enterprise-Versionen oder andere kommerzielle Nutzungsmodelle können jedoch dazu führen, dass Anbieter als Hersteller im Sinne der Verordnung gelten. Außerdem stellt die EU klar, dass reine Sicherheitsupdates oder Fehlerkorrekturen in der Regel keine erneute Konformitätsbewertung auslösen. Der Leitfaden schafft zudem Klarheit über die Rollen von Projektverantwortlichen und sogenannten Open-Source-Stewards. Die ersten Meldepflichten greifen ab September 2026, die vollständige Umsetzung des CRA wird ab Dezember 2027 verpflichtend.
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