Meta möchte öffentliche Inhalte aus Facebook, Instagram und WhatsApp in Europa für das Training seiner künstlichen Intelligenz „Meta AI“ verwenden. Dazu zählen Beiträge, Fotos, Kommentare, Name, Profilbild und Aktivitäten in öffentlichen Gruppen. Wer dies nicht möchte, kann über ein Formular auf Facebook oder Instagram widersprechen – E-Mail-Adresse reicht, eine Begründung ist nicht erforderlich. Bereits vorgenommene Widersprüche gelten auch weiterhin und vernetzte Konten brauchen nur einmalig widersprechen.
Wichtig dabei ist die Frist: Meta startet das Training ab dem 27. Mai 2025, der Widerspruch muss spätestens bis zum 26. Mai 2025 eingelegt werden. Bei WhatsApp ist das Training nicht auf Ihre privaten Chats beschränkt – diese bleiben Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Allerdings können Sie durch aktive Nutzung von Meta AI (etwa über den blauen Kreis oder „@MetaAI“) den Chatbot füttern, und diese Inhalte sind nicht mehr privat.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt und eine einstweilige Verfügung beantragt – der Widerspruch sei nicht ausreichend transparent und zu umständlich gestaltet. Daher raten wir als Datenschützer dringend zum Widerspruch und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten.
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