Können leitende Angestellte als Meldestellenbeauftragte fungieren?

In mittelständischen Unternehmen mit begrenzten Ressourcen stellt sich häufig die Frage, wer die Meldestelle betreiben kann. Besonders relevant ist dies, wenn es um die Wahrung von Neutralität und den Schutz der Hinweisgeber geht.

 

Antwort:

Leitende Angestellte dürfen die Rolle des Meldestellenbeauftragten übernehmen, müssen jedoch neutral handeln und dürfen keine Interessenkonflikte haben. Solche Konflikte können entstehen, wenn Meldungen die eigene Abteilung oder das eigene Team betreffen. In diesen Fällen kann externe Unterstützung oder ein hybrides Modell sinnvoll sein, um objektive Bearbeitung sicherzustellen.

 

Empfehlung für Unternehmen:

  • Interessenkonflikte im Vorfeld prüfen, bevor leitende Angestellte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.
  • Klare Kommunikations- und Eskalationswege einrichten, damit Meldungen transparent und nachvollziehbar bearbeitet werden.
  • Externe Partner bei sensiblen Meldungen hinzuziehen, um Neutralität und Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten.

 

Fazit:

Leitende Angestellte können Meldestellenbeauftragte sein, wenn Neutralität, Transparenz und der Schutz der Hinweisgeber sichergestellt werden. Externe Unterstützung bietet zusätzliche Sicherheit und stärkt die rechtliche Absicherung des Unternehmens.

 

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