Datenschutzbeauftragte warnt vor Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnt vor der geplanten dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen. Nach ihrer Auffassung widerspricht dies den Vorgaben des EuGH, der eine Speicherung nur im absolut notwendigen Zeitraum erlaubt. Dieser müsse evidenzbasiert begründet werden.

Die Bundesregierung plant erneut eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen, Portnummern und Verkehrsdaten durch Internetanbieter. Die Datenschutzbeauftragte kritisiert fehlende empirische Grundlagen für die Dauer von drei Monaten und verweist auf das Risiko einer verfassungsgerichtlichen Aufhebung.

Zudem warnt sie vor einer schrittweisen Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Dies könne das Verhalten der Bürger beeinflussen und zu einem Gefühl permanenter Beobachtung führen, was mit den Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie schwer vereinbar sei.

Auch die geplante Einschränkung der Kontrolle von Nachrichtendiensten bewertet sie kritisch. Eine Reduzierung der Aufsicht könne die Gesamttransparenz staatlicher Datenverarbeitung beeinträchtigen und zu einer sicherheitspolitischen Schieflage führen.

Positiv sieht sie die EUDI-Wallet für Altersverifikation, da sie datensparsame Nachweise ermöglicht und biometrische Verfahren ersetzen kann. KI-basierte Identifikationssysteme bewertet sie hingegen datenschutzrechtlich kritisch.

Grundsätzlich betont sie, dass Datenschutz Innovation nicht behindert, sondern Rechtssicherheit schafft. Uneinheitliche Regelungen seien ein Hemmnis. Die geplanten EU-Reformen kritisiert sie als unzureichend und fordert mehr Harmonisierung.

Quelle:
https://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-bundesdatenschutzbeauftragte-haelt-regierungspläne-fuer-unzulässig-2605-208384.html

Aktueller Tätigkeitsbericht 2025
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Publikationen/aktueller_Taetigkeitsbericht/aktueller_taetigkeitsbericht_node.html

 

 

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