Im Freistaat Bayern wird eine weitreichende Änderung im Verwaltungsrecht diskutiert. Künftig sollen auch Ermessensentscheidungen, etwa bei Bau- oder Kfz-Zulassungen, durch Künstliche Intelligenz getroffen oder unterstützt werden.
Der Entwurf des 5. Modernisierungsgesetzes sieht vor, Verwaltungsakte stärker zu automatisieren und den Einsatz von KI ausdrücklich zu erlauben. Damit könnte die bisher dem Menschen vorbehaltene Abwägung im Einzelfall teilweise an Systeme übertragen werden. Die Staatskanzlei verweist dabei, vertreten durch Florian Herrmann, auf eine offene, technologieabhängige Entwicklung.
Rechtswissenschaftler äußern Bedenken. Sie betonen, dass Ermessen eine wertende Einzelfallentscheidung erfordert, die KI nur begrenzt leisten kann. Kritisiert werden fehlende Nachvollziehbarkeit komplexer Modelle sowie mögliche Konflikte mit dem Demokratie- und Gesetzmäßigkeitsprinzip. Mario Martini weist darauf hin, dass KI keine echte Wertung vornehmen kann. Auch Helmut Birner differenziert: Während unterstützende Systeme sinnvoll sein können, sei der vollautomatische Einsatz bei Rechtsanwendung problematisch.
Bund und Länder planen zudem, die Verwaltungsverfahrensgesetze bis 2027 weiterzuentwickeln, um den KI-Einsatz zu erleichtern. Ziel ist eine effizientere Verwaltung, etwa bei Sozialleistungen, bei gleichzeitiger Wahrung rechtsstaatlicher Kontrolle.
KI in Verwaltungsentscheidungen wirft erhebliche Fragen zu Transparenz, Haftung und rechtsstaatlicher Kontrolle auf. Effizienzgewinne dürfen nicht zulasten von Bürgerrechten, Datenschutz und IT-Sicherheit gehen. Eine umfassende Schulung der beteiligten Verwaltungs- und Fachkräfte sowie eine öffentliche Diskussion ist daher zwingend erforderlich.
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