Gerichtsurteil bestätigt: Viele private Überwachungskameras sind nicht rechtskonform

Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Gelnhausen hat klargestellt, dass die Installation von Überwachungskameras, die das Nachbargrundstück elektronisch gesteuert erfassen können, unzulässig ist. Dies ergab sich aus einem Streit zwischen Nachbarn, bei dem eine einstweilige Verfügung beantragt wurde, um sicherzustellen, dass die Kamera nicht auf das benachbarte Grundstück ausgerichtet ist.

Das Gericht entschied, dass bereits die Möglichkeit einer elektronischen Ausrichtung auf das Nachbargrundstück den rechtlichen Rahmen überschreitet und ein unzulässiges Überwachungsgefühl erzeugt. Die Entscheidung betont den Schutz der Privatsphäre und verdeutlicht, dass die Installation von Überwachungskameras sorgfältig und unter Berücksichtigung der Gesetze erfolgen muss, um Konflikte zu vermeiden.

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