Die sächsische Polizei setzte heimlich ein Überwachungssystem mit Gesichtserkennung und Nummernschild-Erfassung ein, was die Datenschutzbehörde als verfassungswidrig einstuft. Erst nach öffentlicher Aufmerksamkeit wurden Details bekannt. Die Technologie verletzt laut der Behörde die Verfassung durch biometrische Echtzeit-Verarbeitung. Die Landesdatenschutzbeauftragte fordert vom Innenministerium Aufklärung über die Praxis und rechtliche Grundlagen.
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https://netzpolitik.org/2024/sachsen-polizei-hat-verfassungswidrige-gesichtserkennung-ohne-kenntnis-der-datenschutzbehoerde-eingesetzt
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