Der Austausch personenbezogener Daten innerhalb von Unternehmensgruppen für zentrale Funktionen wie Personalwesen oder IT-Betrieb unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Diese verlangen, dass interne Datenübermittlungen transparent gestaltet und die Datenschutzregelungen konsequent eingehalten werden.
Unternehmen sollten prüfen, ob es sich um einfache Datenübermittlungen, Auftragsdatenverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit handelt und entsprechende Datenschutzverträge gemäß Art. 28 bzw. Art. 26 DSGVO abschließen. Ein interner Datenübermittlungsvertrag kann dabei helfen, komplexe Datenflüsse innerhalb der Gruppe klar zu regeln und das Einhalten der Datenschutzstandards zu gewährleisten.
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