Viele Arbeitgeber überwachen die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter, doch die Frage stellt sich, ob dies gesetzlich zulässig ist. Besonders am Arbeitsplatz, wo Menschen viel Zeit verbringen, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber das Recht hat, in E-Mails und Browserdaten zu schauen oder generell die Überwachung am Arbeitsplatz durchzuführen.
Überwachung ist nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig und gerechtfertigt ist, wobei Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu beachten sind. Konkret ist die Überwachung von E-Mails und Internetnutzung nur bei Verdacht erlaubt, und heimliche Überwachungen sind meist unzulässig. Videoüberwachung darf nur in Ausnahmefällen und sichtbar erfolgen. Arbeitnehmer sollten sich bei Bedenken über ihre Rechte informieren und können Unterstützung beim Betriebsrat, Datenschutzbeauftragten oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.
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