Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte eine Strafe gegen ein Werbeunternehmen, das seinen Verpflichtungen zur rechtzeitigen Löschung personenbezogener Daten nicht nachgekommen war. Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass die implementierten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unzureichend waren, um die gesammelten Daten wirksam zu sichern.
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