Die Richtlinie NIS-2 verpflichtet Unternehmen bald zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. Diese EU-Vorgabe betrifft vor allem „kritische“ Sektoren, darunter auch die Lebensmittelproduktion. Goodmills, ein österreichisches Unternehmen, arbeitet intensiv an der Umsetzung der Richtlinie, steht jedoch vor Herausforderungen durch unklare Gesetzestexte.
Die Anforderungen umfassen Risikomanagement, Notfallpläne, Sicherheitsüberprüfungen der Lieferkette, und die persönliche Haftung der Geschäftsführung. In Deutschland sind viele Firmen noch nicht ausreichend vorbereitet, obwohl die Richtlinie bald in Kraft treten soll. Die Umsetzung wird durch den rechtlichen Rahmen und Verzögerungen in der Gesetzgebung zusätzlich erschwert. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen einstellen, um rechtzeitig compliant zu sein.
Die Richtlinie umfasst viele verschiedene Branchen und bezeichnet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von zehn Millionen Euro bereits als „wichtige Einrichtungen“. Prüfen Sie ob ihre Organisation von der Vorgabe betroffen ist:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html
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