Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Stockfoto-Anbieters gegen das Forschungsnetzwerk Laion abgewiesen. Der Kläger wollte feststellen lassen, dass seine Urheberrechte bei der Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen verletzt wurden. Er argumentierte, dass ein Bild während des Analyseprozesses unzulässig vervielfältigt wurde, obwohl die Nutzungsbedingungen der Webseite dies untersagten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Vervielfältigung durch die Schrankenregelung des Urheberrechts gedeckt ist, die eine Ausnahme für Text- und Data-Mining zur wissenschaftlichen Forschung zulässt.
Dies bedeutet, dass die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern für KI-Trainingsdaten im Rahmen wissenschaftlicher Projekte legal ist, solange keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden und die Forschungsorganisationen im öffentlichen Interesse handeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Kläger hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Quelle:
LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2024 – 310 O 227/23
https://openjur.de/u/2495651.html
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