Das britische Information Commissioner’s Office untersuchte WerepairUK. Das Unternehmen hatte insgesamt 5.361 Werbeanrufe bei Nummern getätigt, die diese bereits zuvor abgelehnt hatten oder die auf der Nichtanrufliste registriert waren.
In Deutschland sind Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Artikel 6 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa der Telefonnummer, nur mit einer rechtlichen Grundlage zulässig. Eine solche Grundlage ist in diesem Fall die Einwilligung gemäß Artikel 7 DSGVO.
Neben der DSGVO greift auch § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der unerlaubte Werbung, insbesondere durch Anrufe, ausdrücklich untersagt. Ein Werbeanruf ohne Zustimmung kann somit sowohl Datenschutz- als auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.
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