Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten über das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dieses Verfahren soll die Vorratsdatenspeicherung ersetzen, die in der Vergangenheit juristisch immer wieder scheiterte. Die Speicherung erfolgt nur auf richterliche Anordnung und begrenzt auf notwendige Daten, die bereits bei Telekommunikationsanbietern vorliegen.
Die Daten dürfen maximal für drei Monate gespeichert werden. Das Quick-Freeze-Verfahren wird als grundrechtsschonender angesehen, während Bundesländer weiterhin eine generelle Vorratsdatenspeicherung fordern.
Quelle:
https://www.golem.de/news/statt-vorratsdatenspeicherung-quick-freeze-verfahren-auf-den-weg-gebracht-2410-189946.html
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