Elektronische Gesundheitsakte – Der digitale Übergriff auf private Patientendaten

Karl Lauterbach plant ab 2025 die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, um Diagnosen, Behandlungspläne und Gesundheitsdaten zentral zu speichern und für das Gesundheitssystem zugänglich zu machen. Patienten können jedoch mittels Opt-out widersprechen, wobei die Aufklärung darüber deutlich zu kurz kommt.

Die zentralisierte Speicherung birgt Risiken wie Hackerangriffe und Datenabflüsse an Dritte, was Sorgen um Missbrauch und Verlust der Datenkontrolle weckt. Experten kritisieren, dass die ärztliche Schweigepflicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfassende Zugänglichkeit der Daten infrage gestellt werden. Zudem könnten Patientendaten an kommerzielle Institutionen wie Forschungseinrichtungen und Pharmakonzerne weitergegeben werden, was einem Ausverkauf der Daten gleich kommt. Viele Experten sehen in der ePA einen Schritt zur umfassenderen digitalen Kontrolle der Bevölkerung und als Einstieg in ein „Social Credit System“.

Quelle:
https://haintz.media/artikel/gesundheit/lauterbachs-neuer-coup-der-elektronische-patientendaten-ausverkauf/

Warum diese Gier nach Daten?
https://www.tec4net.com/web/2024/11/03/30796/

Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA

Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf

Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.

 

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