Bundesmeldegesetz: Verbesserter Schutz für Adressen im Melderegister

Der aktuelle Entwurf zur Reform des Bundesmeldegesetzes soll die Adressen gefährdeter Personen besser schützen. Durch erweiterte Hürden für Auskunftsanfragen und erleichterte Auskunftssperren möchte die Bundesregierung verhindern, dass Daten aus den Melderegistern missbräuchlich genutzt werden. So sollen gefährdete Menschen wie politisch Aktive und Mandatsträger, die Anfeindungen ausgesetzt sind, ihre Adressen leichter sperren lassen können.

Künftig müssen Auskunftssuchende bei Meldeämtern zusätzliche Angaben zur gesuchten Person vorweisen, was die Datenabfrage erschwert. Sachverständige wiesen jedoch auf mögliche Datenschutzbedenken hin, da dies den Datenbedarf im geschäftlichen Bereich erhöhen könnte. Der Vorschlag enthält auch eine Verlängerung der Geltungsdauer von Auskunftssperren von zwei auf vier Jahre sowie die Möglichkeit einer vorläufigen Sperre für besonders akut gefährdete Personen.

Kritiker fordern eine Erweiterung des Schutzes auf weitere Gruppen wie Journalist, Gewaltberater und Ärzt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, da diese oft Anfeindungen ausgesetzt sind. Die Reform lässt die immer wieder kritisierte Impressumspflicht jedoch unverändert.

Quelle:
https://netzpolitik.org/2024/bundesmeldegesetz-adressen-sollen-ein-bisschen-besser-geschuetzt-werden/

 

 

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