Datenschutz und Arbeitsrecht: Was Unternehmen beachten müssen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern ist sowohl im Arbeitsrecht als auch im Datenschutzrecht ein zentrales Thema. Besonders die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor Herausforderungen, da strenge Vorgaben bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten gelten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle personenbezogenen Informationen, wie Bewerbungs-, Personal- oder Gesundheitsdaten, auf einer rechtlichen Grundlage verarbeitet werden.

Zudem besteht eine Informationspflicht: Arbeitnehmer müssen klar darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck. Darüber hinaus stehen ihnen Rechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zu.

Die Überwachung am Arbeitsplatz, etwa durch Kameras oder IT-Monitoring, darf nur erfolgen, wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist. Zudem muss die Datenweitergabe an Dritte, z. B. Steuerberater oder Behörden, datenschutzkonform abgesichert sein. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit zu treffen, etwa Zugriffsbeschränkungen und Verschlüsselung.

In bestimmten Fällen ist die Einwilligung der Mitarbeiter erforderlich, etwa für die Veröffentlichung von Fotos. Diese muss freiwillig und widerrufbar sein. Falls Unternehmen regelmäßig mit sensiblen Daten arbeiten, kann die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten notwendig sein. Unabhängig von einer Pflicht zur Benennung haftet die Geschäftsführung stets für Verstöße gegen den Datenschutz.

Quelle:
https://it-news-blog.com/?p=2825

 

 

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