Für Geschäftsführer ist es entscheidend zu wissen, wer nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als Hinweisgeber gilt und welche Rechte diese Personen haben. Ein klar definierter Schutzkreis hilft, Haftungsrisiken zu minimieren, fördert die Meldung von Missständen und stärkt die Compliance im Unternehmen. Gesetzlich geschützte Hinweisgeber können sowohl interne als auch externe Personen sein, die relevante Verstöße beobachten und melden.
Antwort:
Gesetzlich geschützt sind alle Hinweisgeber die Verstöße melden beispielsweise:
- Lieferanten und Geschäftspartner
- Berater oder Dienstleister
- Kunden, die relevante Missstände beobachten
Der gesetzliche Schutz umfasst:
- Vertraulichkeit der Meldung
- Schutz vor Repressalien oder Benachteiligung
- Recht auf Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung
Empfehlung:
- Kommunizieren Sie klar, dass Meldungen von internen und externen Hinweisgebern geschützt sind
- Implementieren Sie klare Prozesse für anonyme Meldungen
- Schulen Sie Führungskräfte und HR-Mitarbeiter im korrekten Umgang mit Hinweisgebern
Fazit:
Jeder Hinweisgeber – intern oder extern – hat Anspruch auf Schutz. Ein klar kommuniziertes und transparentes Meldesystem schafft Vertrauen, erhöht die Bereitschaft zur Meldung von Missständen und stärkt die Compliance-Quote im Unternehmen.
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