Job gerettet: Alte Grafikkarte entkräftet Gaming-Vorwurf im Büro

Ein Arbeitgeber wollte einen Mitarbeiter entlassen, weil dieser angeblich am Arbeitsplatz „Call of Duty“ gespielt haben soll. Der Anwalt der Gewerkschaft konnte den Vorwurf erfolgreich entkräften. Grund dafür war die unzureichende Leistung der vom Arbeitgeber bereitgestellten Grafikkarte, die das ressourcenintensive Spiel gar nicht hätte ausführen können.

Tatsächlich hatte der Mitarbeiter lediglich Spiele-Reviews in seiner Pause angesehen, die Spielszenen enthielten. So konnte der Vorwurf, fremde Software auf dem Dienstrechner installiert zu haben, sowie der Missbrauch der Arbeitszeit und des Eigentums des Arbeitgebers widerlegt werden. Der Fall zeigt, wie technische Details im Arbeitsrecht entscheidend sein können und wie sorgfältige Argumentation Arbeitsplätze sichern kann.

Manchmal rettet nicht cleveres Handeln, sondern schlicht die Tatsache, dass der Firmenrechner zu schwach für ‚Call of Duty‘ ist, den Arbeitsplatz. Grundsätzlich sollte die private Nutzung von IT-Ressourcen aus Gründen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit den Mitarbeitern jedoch verbindlich untersagt sein.

Aus Sicht des Datenschutzes und der IT-Sicherheit wäre zum einen interessant, wie das Unternehmen überhaupt bemerkt hat, welche Aktivitäten der Mitarbeiter im Detail auf dem Rechner ausführt – schnell könnte der Arbeitgeber sonst den Vorwurf einer rechtswidrigen Überwachung ausgesetzt sein. Daher ist es aus datenschutzrechtlicher Perspektive zu empfehlen, jegliche private Nutzung dienstlich bereitgestellter Hardware zu privaten Zwecken verbindlich zu untersagen.

Auch aus Sicht der IT-Sicherheit sollten Unternehmen sicherstellen, dass keine von der Arbeit abweichenden Aktionen auf den IT-Systemen durchgeführt werden. Solche Aktivitäten erhöhen das Risiko für Sicherheitsvorfälle, das bei ausschließlich betrieblicher Nutzung deutlich geringer wäre. Auch ist davon auszugehen, dass die erweiterten Risiken in Risikobewertungen und Business-Impact-Analysen, die im Rahmen von z.B. einer ISO-27001 Umsetzungen nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Der Fall „alte Grafikkarte“, der sich bereits 2023 ereignet hat, zeigt, wie wichtig technische Details für die Bewertung von Vorwürfen sind und wie sinnvoll präventive Regelungen zur Nutzung von IT-Ressourcen im Unternehmen sind, um sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Risiken zu minimieren.

Quelle:
https://t3n.de/news/gaming-vorwurf-arbeit-grafikkarte-mitarbeiter-kuendigung-1530691/

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