Datenschutzverstöße müssen nach DSGVO und BDSG rechtzeitig an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unternehmen sollten diese Fristen und Prozesse kennen, um Bußgelder zu vermeiden und Compliance sicherzustellen.
Rechtliche Grundlage
Art. 33 DSGVO: Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden.
§ 42 BDSG: Ergänzende Regelungen für nationale Vorschriften und interne Dokumentation.
Wer ist verantwortlich?
1. Verantwortlicher / Unternehmen:
- Muss sicherstellen, dass Datenschutzverletzungen erkannt und gemeldet werden.
- Trägt die Verantwortung für die korrekte und fristgerechte Meldung.
2. Datenschutzbeauftragter (DSB):
- Unterstützt bei der Prüfung, ob eine Meldung erforderlich ist.
- Hilft bei der Dokumentation und Kommunikation mit der Behörde.
Fristen
- 72 Stunden: Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO.
- Sofortige Information der Geschäftsführung: Für interne Abstimmung und Maßnahmen.
- Frist für Benachrichtigung der Betroffenen: Unverzüglich, sobald hohes Risiko für Rechte und Freiheiten vorliegt (Art. 34 DSGVO).
Die 72-Stunden-Frist beginnt mit Bekanntwerden des Vorfalls, nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem er entstanden ist.
Prozess zur Meldung
1. Erkennung und erste Einschätzung
- Vorfall intern melden (IT, DSB, Management).
- Umfang und Risiko des Vorfalls prüfen.
2. Risikobewertung
- Betroffene Personen und Art der Daten bestimmen.
- Risiko für Rechte und Freiheiten der Betroffenen einschätzen.
3. Vorbereitung der Meldung
- Angaben zur Art des Vorfalls, Umfang, betroffene Daten, ergriffene Maßnahmen.
- Dokumentation aller Schritte und Entscheidungen.
4. Meldung an die Aufsichtsbehörde
- Schriftlich oder über das Online-Portal der zuständigen Behörde.
- Innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden.
6. Information der Betroffenen
- Nur erforderlich, wenn hohes Risiko besteht (Art. 34 DSGVO).
- Angabe der Art des Vorfalls, mögliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.
7. Nachbearbeitung und Dokumentation
- Lessons Learned festhalten.
- Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen ggf. anpassen.
Praxis-Tipps
- Notfallplan für Datenschutzverletzungen vorbereiten.
- Zuständige Personen und Kommunikationswege klar definieren.
- Alle Schritte und Entscheidungen sorgfältig dokumentieren.
Resümee
Fristen und Prozesse für Meldungen an Aufsichtsbehörden müssen eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein klar definierter Prozess und eine strukturierte interne Kommunikation sind entscheidend, um schnell und korrekt zu handeln.
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