Seit dem 17.12.2023 ist das HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) verbindlich
Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
tec4net unterstützt Sie umfassend:
- Rechtskonforme Meldestellen: Wir betreiben für Sie rechtskonforme Meldestellen und sorgen für eine sichere Kommunikation.
- Fachkundige Experten: Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen als Ombudsmänner oder Mediatoren zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Fallbearbeitung.
- Bundesweite Verfügbarkeit: Unsere qualifizierten Meldestellenbeauftragten, Datenschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten stehen Unternehmen deutschlandweit zur Verfügung.
Sichern Sie die Compliance und das Vertrauen von Mitarbeitern und Kunden in Ihrem Unternehmen.
Erfahren Sie mehr auf unserer Angebotsseite: https://www.tec4net.com/web/hinweisgeberschutz
oder in unserem Unternehmens-Blog: it-news-blog.com/?p=2349
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