Datenschutz und KI – Neue Perspektiven auf digitale Kontrolle am Arbeitsplatz

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren zu einer verstärkten Überwachung der Beschäftigten in Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang hat die EU kürzlich die Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU-KI-Verordnung) verabschiedet, die zwar als Fortschritt für Innovationen und Grundrechte gefeiert wird, in der Praxis jedoch nur begrenzte Auswirkungen auf den Schutz der Arbeitnehmer haben könnte. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ihre Mitarbeiter über den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen zu informieren und dürfen am Arbeitsplatz kein Social Scoring anwenden.

Gleichzeitig zeigt ein aktueller Fall, dass Unternehmen im Rahmen von Bewerbungsverfahren Informationen über Bewerber durch Google-Recherchen erheben dürfen, vorausgesetzt, sie informieren die Bewerber darüber. Das Verwaltungsgericht Hannover hat kürzlich entschieden, nachdem sich ein Bewerber, der nicht informiert wurde, über diese Art der Datenverarbeitung beschwert hatte.

Die Datenverarbeitung ist nicht grundsätzlich verboten, sondern unterliegt spezifischen Vorschriften, die Unternehmen einhalten müssen. Hierbei sind die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) maßgeblich, da sie die Regelungen festlegen und für jede Verarbeitung eine rechtliche Grundlage vorgeben.

Die Einwilligung der Beschäftigten als Rechtsgrundlage wird in der Praxis oft als erzwungen wahrgenommen, insbesondere bei fraglichen Datenverarbeitungen, da das bestehende Abhängigkeitsverhältnis eine gänzlich freiwillige Zustimmung infrage stellt.

Darüber hinaus hat die Überwachung am Arbeitsplatz durch den Einsatz mobiler Endgeräte erheblich zugenommen, was den Arbeitsdruck erhöht und eine kontinuierliche Überwachung der Beschäftigten ermöglicht.

Ein Gerichtsurteil hat die dauerhafte Erfassung von Leistungsdaten auf Grundlage eines berechtigten Interesses für zulässig erklärt, was die datenschutzrechtliche Diskussion weiter verschärft. Die Überwachungsinteressen stehen in einem grundlegenden Konflikt mit dem Recht der Beschäftigten auf Privatsphäre und ungestörtes Arbeiten, weshalb hier stets eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich ist.

Nicht nur die Datenschutzbeauftragten und die Mitarbeiter selbst, sondern auch Gewerkschaften und Betriebsräte sind gefordert, um die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen im Arbeitsalltag zu unterstützen. Leider stehen diese Interessenvertreter häufig unter Druck und sehen sich verschiedenen Herausforderungen gegenüber, die ihr Wirken erschweren.

Quelle:
https://www.telepolis.de/features/Klassenkampf-4-0-Wie-Digitalisierung-die-Ueberwachung-am-Arbeitsplatz-befeuert-9954346.html

Links:
Amazon darf Mitarbeiter überwachen – https://www.tec4net.com/web/2023/02/10/30400/
Datenerhebung im Bewerbungsverfahren – https://www.tec4net.com/web/2024/10/07/30730/

 

 

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