Datenschutzbedenken beim Besuch der Frankfurter Buchmesse

Besucher der Frankfurter Buchmesse müssen beim Online-Ticketkauf der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Werbetreibende und andere zustimmen. Ohne diese Einwilligung gibt es für das allgemeine Publikum keine Eintrittskarte. Lediglich Fachbesucher können an der Tageskasse ein Ticket kaufen, jedoch auch nur bargeldlos.

Mit der Zustimmung zur sogenannten Datenschutzhinweise akzeptieren Besucher die kommerzielle Verwendung ihrer Daten für Markt- und Meinungsforschung, Werbung, sowie Tests zur Website-Entwicklung. Zudem können Aussteller die Daten der Besucher automatisiert erhalten, wenn diese das Einscannen ihres Eintrittsbarcodes zulassen. Ob dies datenschutzrechtlich zulässig ist, bleibt fraglich.

Quelle:
https://norberthaering.de/news/frankfurter-buchmesse-datenstriptease/

 

 

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