Die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) wurde eingeführt, um die Cybersicherheit in der EU zu stärken. Sie legt Sicherheitsmaßnahmen für Netz- und Informationssysteme fest, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Die Richtlinie gilt ab Anfang 2025 für Organisationen in 18 Sektoren, die bestimmte Mitarbeiter- oder Umsatzschwellen überschreiten.
Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und innerhalb von drei Jahren ein Sicherheitskonzept umsetzen, das regelmäßige Risikobewertungen, Sicherheitsrichtlinien und die Einrichtung eines Incident-Management-Prozesses umfasst. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Förderung einer Cybersicherheitskultur und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen. Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Bußgelder.
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