Ab dem 1. April 2025 müssen Nutzer nicht mehr bei jedem Website-Besuch neu in die Verwendung von Cookies einwilligen. Eine neue Verordnung schafft die Grundlage für anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, die es ermöglichen, Entscheidungen dauerhaft zu speichern und wiederzuverwenden.
Die Verordnung basiert auf dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und ermöglicht nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren. Webseitenbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, solche Systeme zu nutzen. Das bedeutet, dass Nutzer weiterhin auf einzelnen Seiten erneut um ihre Zustimmung gebeten werden können.
Bundesdigitalminister Volker Wissing sieht in der Verordnung eine Stärkung des Datenschutzes und der digitalen Selbstbestimmung. Ein anerkannter Einwilligungsverwaltungsdienst darf User frühestens nach einem Jahr erneut auf ihre Einstellungen hinweisen. Trotz dieser positiven Aspekte gibt es Kritik von Datenschützern. Sie bemängeln, dass viele Betreiber Entscheidungen ignorieren könnten und weiterhin wiederholt Einwilligungen anfordern dürfen.
Bisher hat noch kein Anbieter eine offizielle Anerkennung für einen solchen Verwaltungsdienst erhalten. Um zugelassen zu werden, müssen Unternehmen ein Sicherheitskonzept vorlegen, das technische und organisatorische Schutzmaßnahmen beschreibt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung das Problem der übermäßigen Cookie-Banner tatsächlich löst oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cookie-verordnung-2306554
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