Seit Februar 2025 gelten im Rahmen der KI-Verordnung (EU AI Act) neue Schulungspflichten gemäß Artikel 4 für Unternehmen und Organisationen, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten. Dabei sind auch solche Unternehmen und Organisationen betroffen, die KI-Systeme ausschließlich intern nutzen. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenzen verfügt, um diese Systeme verantwortungsvoll zu bedienen und zu betreiben. Dies gilt unabhängig davon, ob die KI nur intern verwendet oder als Produkt oder Dienstleistung angeboten wird.
Zu den erforderlichen Kenntnissen gehören insbesondere das Verständnis der KI-Verordnung, der unterschiedlichen Risikokategorien sowie der Transparenzpflichten bei General-purpose KI (GPAI). Darüber hinaus müssen wichtige rechtliche Rahmenbedingungen wie Haftungsfragen, Datenschutz und Urheberrecht berücksichtigt werden.
Ein grundlegendes technisches Verständnis im Bereich Datenregulierung ist erforderlich, um Chancen und Risiken von KI richtig einschätzen und entsprechende Maßnahmen umsetzen zu können. Schulungen von Mitarbeitern zum sicheren Umgang mit KI-Technologien dienen dabei nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Sie bieten Unternehmen und Organisationen zugleich strategische Vorteile, da sie die Effizienz steigern, Risiken minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sichern können.
Im Rahmen unserer KI-Strategieberatung bieten wir Unternehmen und Organisationen gezielt auch die vorgenannten KI-Schulungen an. Dabei vermitteln wir praxisnah sowohl die technischen Grundlagen als auch die rechtlichen Anforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Quellen und Links:
EU AI Act – https://www.buzer.de/KI-VO.htm
Artikel 4 AI Act – https://www.buzer.de/4_KI-VO.htm
KI-Schulung und KI-Strategieberatung – https://www.tec4net.com/web/ki-strategieberatung
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