Die NIS2-Richtlinie der EU verpflichtet Unternehmen und Organisationen zu deutlich strengeren Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit. Während EU-Verordnungen direkt gelten, müssen Richtlinien wie NIS2 erst in nationales Recht überführt werden. In Deutschland verzögert sich diese Umsetzung aktuell, sodass die bisherigen Gesetzesentwürfe neu eingebracht werden müssen. Dennoch sollten sich betroffene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bereits jetzt mit den Vorgaben auseinandersetzen.
Künftig gelten die Anforderungen der NIS2-Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro, sofern sie in kritischen Sektoren tätig sind. Darüber hinaus kann die Richtlinie auch kleinere Unternehmen betreffen, wenn diese beispielsweise als Vertrauensdiensteanbieter oder in vergleichbar sensiblen Bereichen tätig sind. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, Risikomanagement und IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und zu überwachen. Zudem bestehen Schulungspflichten für Führungskräfte und eine mögliche Haftung bei Pflichtverletzungen.
Besonders hervorzuheben ist die Verpflichtung zur Absicherung der gesamten Lieferkette. Technische, organisatorische und operative Schutzmaßnahmen sind umzusetzen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dabei können sich Unternehmen an der Norm ISO/IEC 27001 orientieren. Angesichts drohender Bußgelder sollten Einrichtungen umgehend mit der Umsetzung beginnen, auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Unsere NIS-2 Infoseite https://nis-2.tec4net.com/
Unsere NIS-2 Broschüren https://www.tec4net.com/web/wp-content/uploads/2025/01/tec4net_Infoblatt_NIS-2.pdf
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