Viele Unternehmen stehen am Anfang vor der Frage: Was macht ein Datenschutzbeauftragter (DSB) eigentlich genau? Während die DSGVO und das BDSG die Rahmenbedingungen festlegen, ist es in der Praxis entscheidend, welche Aufgaben konkret im Unternehmen wahrgenommen werden müssen.
Rechtliche Grundlage
Die Aufgaben eines DSB sind in Art. 39 DSGVO beschrieben. Demnach unterstützt er das Unternehmen dabei, die Datenschutzgesetze einzuhalten, sensibilisiert Mitarbeiter und dient als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden.
Typische Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Ein DSB übernimmt in der Praxis unter anderem:
- Beratung der Geschäftsführung und Abteilungen zur Umsetzung der DSGVO und des BDSG.
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, Prozessen und technischen Maßnahmen.
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Daten.
- Prüfung von Verträgen mit Dienstleistern (z. B. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), wenn besonders risikoreiche Verarbeitungen geplant sind.
- Ansprechpartner für Betroffene (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten), die ihre Rechte nach DSGVO wahrnehmen wollen.
- Koordination im Fall eines Datenschutzvorfalls, inklusive Meldung an die Aufsichtsbehörde.
- Dokumentation und Berichterstattung gegenüber der Unternehmensleitung.
Interne oder externe Umsetzung
Ob ein DSB intern bestellt oder extern beauftragt wird, hängt von Unternehmensgröße, Fachkenntnissen und internen Ressourcen ab. Beide Varianten haben – wie bereits im ersten Artikel beschrieben – Vor- und Nachteile.
Resümee
Ein Datenschutzbeauftragter ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – er ist zentraler Ansprechpartner, Risikomanager und Prozessbegleiter im Unternehmen. Richtig eingesetzt, sorgt er nicht nur für Compliance, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern.
Selbst wenn keine Pflicht zur Benennung besteht, lohnt sich ein DSB, um Datenschutz strukturiert und professionell zu organisieren.
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